Newsletter Corona und Spielbetrieb

am 22. Juni hat die hessische Landesregierung neue Coronamaßnahmen beschlossen und diese Beschlüsse in einer neuen Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Der Freizeit- und Amateursport ist demnach auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen vollumfänglich erlaubt. Es findet keine Differnzierung unterschiedlicher Gruppen (Genesene, Geimpfte, etc.) mehr statt.

Darüber hinaus gibt es weitere Lockerungen, was z.B. die Zuschauerzahl oder die Maskenpflicht angeht. Daher haben wir die Durchführungsbestimmungen den gesetzlichen Regelungen angepasst und möchten Ihnen die aktualisierte Fassung hiermit zur Verfügung stellen.

Da es zuletzt vermehrt zu Rückfragen zum Thema „Bewirtung“ kam, möchte ich die Gelegenheit nutzen, noch einmal aufzuklären. Mit Bewirtung ist sowohl die gewerbliche Gastronomie als auch die Ausgabe von Essen durch die Vereine gemeint. Bei der Bereitstellung von Snacks, Obst, etc. – also einer Form der Selbstbedienung – ist darauf zu achten, dass genügend Abstand eingehalten wird und Warteschlangen vermieden werden. Wenn eine Banane angefasst und wieder zurückgelegt wird, muss diese auch nicht desinfiziert werden. Dass man Essen, das man anfasst, grundsätzlich nicht zurücklegen sollte, dürfte aber auch ohne eine Pandemie jedem bewusst sein 😉.

Appell
Ja, die neuesten Lockerungen sind für uns alle sehr erfreulich und stimmen uns positiv auf einen erfolgreichen Weg raus aus der Pandemie. Wir möchten dennoch daran erinnern, die aktuelle Entwicklung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und auch weiterhin mit Sorgfalt und Verantwortung zu handeln. Nur so kann die positive Entwicklung auch ungefährdet fortgesetzt werden.

Wir wünschen allen einen erfolgreichen Start und bleiben Sie Gesund!

Mit sportlichen Grüßen

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